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Benötigte Unterlagen - Kfz-Zulassungsdienst Mülheim an der Ruhr

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Benötigte Unterlagen

Erfahren Sie hier, welche Unterlagen wir von Ihnen zwecks Zulassung benötigen. Sie können einige Vorlagen im Downloadbereich vorab herunterladen und bequem und in Ruhe von Zuhause aus ausfüllen. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, können Sie die Unterlagen selbstverständlich auch mit uns gemeinsam vor Ort ausfüllen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Ganz wichtig:

Der Personalausweis/Reisepass oder Aufenthaltstitel muss gültig sein.

Die Unterschriften auf der Vollmacht und auf dem SEPA-Lastschriftmandat müssen identisch
mit der Unterschrift auf dem Ausweis/Reisepass oder Aufenthaltstitel sein.
Die Mitarbeiter im Amt gleichen die Unterschriften ab.

Ist der Versicherungsnehmer eine andere Person als auf dem das Kfz zugelassen wird, muss dies der Versicherung mitgeteilt sein.

Handelt es sich um eine Einzelfirma so muss, die Anrede in der eVB - nicht Firma - sondern Frau/Herr Mustermann
mit der Firmenadresse hinterlegt sein.
Umkennzeichnung bei Verlust / Diebstahl eines Kennzeichens
Haben Sie ein oder gar beide Kennzeichen verloren oder wurden Ihnen diese gestohlen? In diesem Fall müssen Ihrem Fahrzeug neue Kennzeichen zugeteilt werden.
Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Diebstahlanzeige von der Polizei bei Diebstahl der/ des Kennzeichen(s) oder bei Kennzeichenverlust: Erklärung des Halters über den Verlust der/ des Kennzeichens Eidesstattliche Mülheim Oberhausen zum Download
  • ggf. HU-Bericht
  • ggf. noch vorhandenes Kennzeichen
Kfz-Zulassung Gebrauchtwagen
  • ausgefüllte Vollmacht
  • ausgefüllter SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II oder Kfz-Brief und Schein, Vollgutachten (ggf. die Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • Personalausweis,Reisepass oder Aufenthaltstitel alles im Original (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Auszug aus dem Handelsregister im Original oder Kopie sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten im Original
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder Kopie sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten im Original


Kfz-Zulassung Neuwagen
  • ausgefüllte Vollmacht
  • ausgefüllter SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II und COC Datenbestätigung / Vollgutachten (ggf. die Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • Personalausweis,Reisepass oder Aufenthaltstitel alles im Original (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Auszug aus dem Handelsregister im Original oder Kopie sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten im Original
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder Kopie sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten im Original


Kfz-Abmeldung  
Für die Kfz-Abmeldung werden beide Kennzeichen und die ZB I oder Kfz-Schnein benötigt.
Ist der Kontoinhaber abweichend zum Halter wird zusätzlich der Personalausweis oder Reisepass vom Kontoinhaber benötigt.

Ist das erworbene Kfz noch zugelassen (angemeldet) können Sie die Kennzeichen, auch Auswertige Kennzeichen, vom Vorbesitzer übernehmen. Bei der Umschreibung werden die Kennzeichen nicht benötigt.
Hier können Sie ein Wunschkennzeichen reservieren.
Das Wunschkennzeichen muss auf den zukünftigen Halter reserviert sein:
Mülheim an der Ruhr
Oberhausen
Link Essen
Duisburg
Bankbriefauskunft/ZBII-Auskunft
Sobald die Dokumente von der entsprechenden Stelle (z. B. Bank, Leasingunternehmen) gesendet wurden, können Sie hier prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) beziehungsweise der Fahrzeugbrief bereits im Bürgeramt vorliegt.



KAM GmbH
info@kam-muelheim.de
01590 / 62 44 92 6
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